Alle Zeugnisse und Sprachnachweise müssen zur Bewerbung in der Originalsprache und mit amtlicher Übersetzung ins Deutsche bzw. Englische per Post eingereicht werden. (Vorläufige) Zeugnisse, Nachweise und Übersetzungen müssen amtlich beglaubigt sein.
Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt.
Dies sind in Deutschland z.B. Behörden, Notare, Ortsgerichte oder Einwohnermeldeämter. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Vereinen oder Krankenkassen.
Im Ausland werden amtliche Beglaubigungen z.B. vorgenommen durch die Deutschen Auslandsvertretungen, Notare oder ggf. auch die Universität, an der Sie Ihren Abschluss erworben haben.
Die amtliche Beglaubigung muss mindestens folgende Merkmale enthalten:
- einen Vermerk, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk)
- Unterschrift des Beglaubigenden
- Abdruck des Dienstsiegels
Ein Beispiel finden Sie
hier.